Ensana Ungarn
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Beherbergungsleistungen sowie weiterer damit verbundener Dienstleistungen in den im Eigentum der Danubius Hotels Zrt. stehenden und unter der Marke Ensana betriebenen Kurhotels.
Zuletzt geändert: 1. Oktober 2026
Angaben zum Dienstleister
Danubius Szálloda és Gyógyüdülő Zártkörűen Működő Részvénytársaság
Kurzname: Danubius Hotels Zrt.
Handelsregisternummer: 01-10-041669
Steuernummer: 10594702-2-44
EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: HU10594702
Anschrift: 1051 Budapest, Szent István tér 11.
Allgemeine Bestimmungen
2.1. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ regeln die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Beherbergungsbetriebe des Dienstleisters und der dort angebotenen Leistungen.
2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Bedingungen und Bestimmungen des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien, soweit die Parteien in einem individuellen Vertrag oder in einer sonstigen Vereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen haben. Bei einer individuellen Vereinbarung mit abweichendem Inhalt sind deren Bestimmungen maßgeblich; diese AGB gelten für die darin nicht geregelten Fragen..
Vertragspartei
3.1. Die vom Dienstleister erbrachten Leistungen werden vom Gast in Anspruch genommen.
3.2. Erteilt der Gast die Bestellung unmittelbar gegenüber dem Dienstleister, ist der Gast die Vertragspartei. Der Dienstleister und der Gast werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemeinsam zu Vertragsparteien, nachstehend „Parteien“ genannt.
3.3. Wird die Bestellung im Auftrag des Gastes von einem Dritten, nachstehend „Vermittler“, erteilt, richten sich die Bedingungen der Zusammenarbeit nach dem zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler geschlossenen Vertrag. Der Dienstleister ist in diesem Fall nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt.
Zustandekommen und Änderung des Vertrags, Buchungsverfahren, Informationspflicht
4.1. Der Gast kann beim Dienstleister mündlich oder schriftlich ein Angebot anfordern.
a) Im Rahmen einer mündlichen Abstimmung erhält der Gast Informationen über die aktuell verfügbaren Pakete und Preise und kann während des Gesprächs beziehungsweise Telefonats buchen. Bei einem mündlichen Angebot gewährt der Dienstleister keine Optionsfrist.
b) Auf eine schriftliche Angebotsanfrage des Gastes übermittelt der Dienstleister ein Angebot. Die Optionsfrist wird stets unter Berücksichtigung der verfügbaren Zimmerkapazität festgelegt. Geht innerhalb der gesetzten Frist keine verbindliche Bestellung ein, endet die Bindung des Dienstleisters an sein Angebot.
Bei einem Angebot mit einem offensichtlich fehlerhaften Preis gemäß Ziffer 6.7 entsteht keine Angebotsbindung.
4.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Dienstleisters zustande und gilt damit als schriftlich geschlossener Vertrag. Ohne eine schriftliche Bestätigung des Dienstleisters haben eine mündliche Buchung, Vereinbarung oder Änderung sowie deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister keine Vertragswirkung.
4.3. Der Vertrag über die Inanspruchnahme von Beherbergungsleistungen wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen.
4.3.1. Verlässt der Gast das Zimmer vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums endgültig, ist der Dienstleister berechtigt, die Vergütung in dem vertraglich festgelegten Prozentsatz zu verlangen:
Hotels in Ungarn: 100%
Der Dienstleister ist berechtigt, das vorzeitig frei gewordene Zimmer erneut zu vermieten.
4.3.2. Eine vom Gast gewünschte Verlängerung des Aufenthalts bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters. Der Dienstleister kann dabei die Begleichung der bereits erbrachten Leistungen verlangen.
4.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Stornierungsbedingungen
5.1. Sofern das Angebot des Hotels keine abweichenden Bedingungen enthält, kann die Beherbergungsleistung bis zu den folgenden Zeitpunkten kostenfrei storniert werden:
Hotels in Ungarn: bis 14:00 Uhr Ortszeit am Anreisetag
5.2. Hat die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen entgegen den Buchungsbedingungen nicht durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf eine andere im Vertrag vorgesehene Weise abgesichert, besteht die Leistungspflicht des Dienstleisters wie folgt:
Hotels in Ungarn: Die Verpflichtung endet 48 Stunden nach der Buchung.
5.3. Hat die Vertragspartei eine Beherbergungsleistung gebucht, für die keine Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder sonstige vertragliche Sicherheit erforderlich ist, besteht die Leistungspflicht des Dienstleisters wie folgt:
Hotels in Ungarn: bis 16:00 Uhr Ortszeit am Anreisetag
5.4. Hat die Vertragspartei die Buchung durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf eine andere im Vertrag vorgesehene Weise abgesichert und trifft sie am Anreisetag nicht bis zu den folgenden Zeitpunkten ein:
Hotels in Ungarn: bis 16:00 Uhr Ortszeit am Anreisetag
und hat sie eine spätere Ankunft nicht vorab mitgeteilt, kann der Dienstleister die vertraglich festgelegte Vertragsstrafe, mindestens jedoch den Preis einer Übernachtung, geltend machen.
5.5. Nach Geltendmachung der Vertragsstrafe stellt der Dienstleister, sofern der Gast für den ursprünglichen Reisezeitraum eine neue Buchung vornimmt, vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten den in der ursprünglichen Bestätigung angegebenen Preis für die neue Buchung bereit.
Bei einer Vorauszahlung wird der gezahlte Betrag auf den Gesamtpreis der Buchung angerechnet. Deckt die Vorauszahlung nicht den gesamten Aufenthaltspreis, wird sie ab der ersten Nacht des ursprünglich gebuchten Aufenthalts in zeitlicher Reihenfolge auf den vollen Preis der einzelnen Nächte angerechnet.
5.6. Wurde die Vorauszahlung mit einer SZÉP-Karte geleistet, besteht bei Stornierung kein Anspruch auf Barauszahlung. Die Abrechnung beziehungsweise eine etwaige Erstattung richtet sich nach den für SZÉP-Kartenzahlungen geltenden Rechtsvorschriften sowie nach den einschlägigen Regeln des Kartenherausgebers und der Akzeptanzstelle.
5.7. Stornierungsfristen bei Gruppenbuchungen
Als Gruppenbuchung gilt die gleichzeitige Buchung von mindestens 5 (fünf) Zimmern.
Die bestellten Leistungen können innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung kostenfrei storniert werden. Danach wird die Stornierungsgebühr wie folgt berechnet:
Anzahl der Tage vor der Anreise --> Unterkunft / Unterkunft mit Frühstück oder Halbpension / sonstige Pauschalangebote
Zwischen 24 Stunden nach der Buchungsbestätigung und 60 Tagen vor Anreise --> 25% der gebuchten Leistungen
59 bis 30 Tage vor Anreise --> 50% der gebuchten Leistungen
29 bis 14 Tage vor Anreise --> 80% der gebuchten Leistungen
Ab 13 Tagen vor Anreise sowie bei “no show“ --> 100% der gebuchten Leistungen
5.8. Stornierung einer Behandlung
Stornierungen und Umbuchungen werden bis mindestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlung kostenfrei angenommen. Bei einer Stornierung 12 bis 24 Stunden vor Behandlungsbeginn werden 50% des Behandlungspreises berechnet. Bei einer späteren Stornierung wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Preise
6.1. Der Dienstleister verwendet eine nachfrageabhängige dynamische Preisgestaltung. Für den Hotelaufenthalt gelten die Bedingungen, die der Gast bei der Buchung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat, sowie der Inhalt der Buchungsbestätigung. Für Gäste ohne Vorausbuchung oder für Gäste, die ihren Aufenthalt vor Ort verlängern möchten, gelten die jeweils auf ensanahotels.com veröffentlichten Zimmerpreise, abzüglich etwaiger individueller Ermäßigungen.
6.2. Der Dienstleister kann seine veröffentlichten Preise ohne vorherige Ankündigung frei ändern.
6.3. Bei der Preisangabe weist der Dienstleister darauf hin, ob der angegebene Preis die nach den geltenden ungarischen Rechtsvorschriften geschuldeten Steuern, insbesondere Umsatzsteuer und örtliche Tourismussteuer, enthält.
6.4. Aktuelle Ermäßigungen, Aktionen und sonstige Angebote werden auf ensanahotels.com veröffentlicht.
6.5. Die angegebenen Preise enthalten keine Versicherung. Der Dienstleister empfiehlt dem Gast, selbst eine Reiserücktritts-, Unfall- und Krankenversicherung abzuschließen. Für Schäden infolge des unterlassenen Abschlusses übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
6.6. Kinderermäßigungen können je nach Hotel unterschiedlich sein; die konkreten Preise sind auf der Seite des jeweiligen Angebots verfügbar. Bei der Buchung von Produkten mit besonderen Konditionen, von Veranstaltungen oder von mehr als fünf Zimmern als Gruppenbuchung kann der Dienstleister abweichende, in einem individuellen Vertrag festgelegte Bedingungen oder Zuschläge bestimmen.
6.7. Offensichtlich fehlerhafte Preise: Trotz aller Sorgfalt des Dienstleisters können auf der Website oder auf anderen Online-Plattformen offensichtlich fehlerhafte Preise erscheinen, die erheblich vom üblichen Marktpreis abweichen, etwa infolge eines technischen Fehlers, eines Datenverarbeitungsfehlers oder eines Fehlers bei der Wechselkursverarbeitung. Bei einer Bestätigung zu einem derartigen Preis ist der Dienstleister nicht verpflichtet, die Buchung zum fehlerhaften Preis zu erfüllen. Er ist berechtigt, den korrekten Preis mitzuteilen; der Gast kann daraufhin entscheiden, ob er die Buchung aufrechterhält. Akzeptiert der Gast die Leistung zum korrekten Preis nicht, kann der Dienstleister die Buchung stornieren und den Gast unverzüglich darüber informieren.
Zahlungsweise und Garantie
7.1. Der Dienstleister verlangt die Vergütung für die gegenüber der Vertragspartei erbrachten Leistungen spätestens nach deren Inanspruchnahme und vor der Abreise aus dem Hotel. Im Rahmen einer individuellen Vereinbarung kann eine nachträgliche Zahlung zugelassen werden.
7.2. Zur Sicherung der vertragsgemäßen Inanspruchnahme der Leistung und der Zahlung kann der Dienstleister:
a) eine Vorauszahlung auf einen Teil oder den gesamten Dienstleistungspreis verlangen;
b) Vorauszahlung oder, nach Wahl des Gastes, eine Kreditkartengarantie verlangen, wobei der Preis der bestellten und bestätigten Leistung auf der Kreditkarte reserviert wird.
7.3. Die Vertragspartei kann die Rechnung in den folgenden Währungen begleichen:
Ungarn: Die Rechnung wird gemäß den ungarischen Steuervorschriften stets in Forint ausgestellt. Der Preis von in Euro festgelegten Leistungen kann am Anreisetag zum vom Dienstleister festgelegten Tageskurs umgerechnet werden. Bargeld wird ausschließlich in HUF, EUR und USD angenommen. Darüber hinaus akzeptiert der Dienstleister eine vorherige Banküberweisung, von ihm zugelassene Bankkarten, SZÉP-Karten und Gutscheine.
7.4. Sämtliche mit der gewählten Zahlungsart verbundenen Kosten trägt die Vertragspartei.
7.5. Auf Wunsch des Gastes stellt der Dienstleister die Rechnung elektronisch aus und sendet sie an die vom Gast angegebene E-Mail-Adresse.
7.6. Werden Zimmerpreise oder sonstige Entgelte in Euro festgelegt oder ausgewiesen, wird das Entgelt am Anreisetag zum vom Dienstleister festgelegten Tageskurs in HUF umgerechnet und stets in HUF belastet. Bei Vorauszahlung wird deren Betrag anhand des am Zahlungstag geltenden Wechselkurses bestimmt.
Dadurch kann zwischen dem in Euro festgelegten Preis und dem tatsächlich in Forint abgerechneten Betrag eine Wechselkursdifferenz entstehen. Diese Differenz ist keine vom Dienstleister erhobene Sonder- oder Zusatzgebühr, sondern eine Abrechnungsdifferenz aus der Veränderung beziehungsweise Anwendung des EUR/HUF-Wechselkurses.
7.7. Der Gast muss die für die Rechnung erforderlichen Daten, insbesondere Rechnungsname und Rechnungsanschrift sowie gegebenenfalls die Steuernummer, spätestens beim Check-in angeben. Die Rechnung wird anhand dieser Angaben ausgestellt. Nach dem Check-out können die Rechnungsdaten nicht mehr geändert werden.
Art und Bedingungen der Inanspruchnahme der Leistungen
8.1. Der Dienstleister ist verpflichtet, sämtliche nach den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen und in der Datenschutzerklärung näher beschriebenen personenbezogenen Daten des Gastes mittels Dokumentenlesegerät in der Hotelsoftware zu erfassen und anschließend an die geschlossene Gästeinformationsdatenbank (VIZA) zu übermitteln.
Zur Datenerfassung müssen Gäste über 14 Jahren bei der Ankunft einen zur Identifizierung geeigneten physischen Personalausweis, Führerschein oder Reisepass vorlegen. In DÁP oder einem anderen elektronischen System angezeigte Dokumente gelten dafür nicht als physische Dokumente. Wird kein Dokument vorgelegt, verweigert der Dienstleister die Beherbergungsleistung.
Bei Gästen unter 14 Jahren dürfen die Daten auch auf Grundlage der Erklärung ihres gesetzlichen Vertreters, etwa eines Elternteils oder Vormunds, erfasst werden.
8.2. Der Gast kann das Hotelzimmer am Anreisetag zu dem vom Hotel bekannt gegebenen Zeitpunkt beziehen und muss es am Abreisetag bis zum veröffentlichten Zeitpunkt verlassen. Die Check-in- und Check-out-Zeiten können je nach Hotel abweichen und sind auf der jeweiligen Hotelseite angegeben.
8.3. Möchte der Gast das Zimmer am Anreisetag vor 06:00 Uhr in einem Hotel in Ungarn beziehen, wird die vorherige Nacht berechnet.
Haustiere
9.1. Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen grundsätzlich in die Beherbergungsbetriebe des Dienstleisters mitgebracht und im Hotelzimmer unter Aufsicht des Gastes gehalten werden. Gemeinschaftsbereiche dürfen zum Erreichen der Zimmer genutzt werden; andere Bereiche, etwa Restaurant oder Schwimmbad, dürfen mit Haustieren nicht betreten werden. Einzelne Hotels nehmen abweichend hiervon überhaupt keine Haustiere auf.
9.2. Der Gast haftet in vollem Umfang für sämtliche von seinem Haustier verursachten Schäden.
9.3. Assistenzhunde dürfen sich in allen Hotels kostenfrei aufhalten.
9.4. Für Haustiere wird in den Hotels eine gesonderte Gebühr erhoben.
Ablehnung der Vertragserfüllung und Erlöschen der Leistungspflicht
10.1. Der Dienstleister kann den Beherbergungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, die Buchung stornieren und/oder die Leistung verweigern, wenn:
a) der Gast gegenüber dem Dienstleister, einem seiner Hotels, einem Arbeitnehmer, einem anderen Gast oder einem sonstigen im Interessenbereich des Dienstleisters handelnden Dritten missbräuchliches, unangemessenes, beleidigendes oder feindseliges Verhalten zeigt oder andere Umstände eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machen;
b) der Gast das bereitgestellte Zimmer oder die Einrichtung nicht bestimmungsgemäß nutzt;
c) der Gast Sicherheitsvorschriften, Hausordnung oder Ethikkodex nicht einhält, sich gegenüber Beschäftigten grob oder unangemessen verhält, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder drohendes, beleidigendes oder sonst unzumutbares Verhalten zeigt;
d) der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet oder die während einer Epidemie geltenden gesetzlichen oder vom Dienstleister eingeführten Schutzmaßnahmen nicht einhält;
e) die Vertragspartei ihre vertragliche Verpflichtung zur Vorauszahlung oder zur Stellung einer Kreditkartengarantie nicht fristgerecht erfüllt.
10.2. Kann der Vertrag aus Gründen höherer Gewalt nicht erfüllt werden, endet der Vertrag.
Unterbringungsgarantie
11.1. Kann der Dienstleister die vertraglich vereinbarten Leistungen aus eigenem Verschulden, beispielsweise wegen Überbuchung oder vorübergehender Betriebsstörungen, nicht bereitstellen, muss er unverzüglich für die Unterbringung des Gastes sorgen.
11.2. Der Dienstleister ist verpflichtet:
a) die vertraglichen Leistungen zum bestätigten Preis und für die vereinbarte Dauer oder bis zum Wegfall des Hindernisses in einer anderen Unterkunft derselben oder einer höheren Kategorie bereitzustellen oder anzubieten. Sämtliche Mehrkosten der Ersatzunterkunft trägt der Dienstleister;
b) den Transfer des Gastes zur angebotenen Ersatzunterkunft und gegebenenfalls den späteren Rücktransfer sicherzustellen.
11.3. Erfüllt der Dienstleister diese Pflichten vollständig und nimmt der Gast die angebotene Ersatzunterkunft an, kann der Gast nachträglich keinen Schadenersatz verlangen.
11.4. Im Fall einer Epidemie oder einer anderen Gefahrenlage darf der Dienstleister seine Hotels flexibel entsprechend der Nachfrage und den jeweiligen betrieblichen Bedingungen führen. Er kann in einzelnen Hotels Betriebsunterbrechungen anordnen, Hotels wiedereröffnen oder den Betrieb bereits geöffneter Hotels erneut aussetzen. Für jede bestätigte Buchung verfährt der Dienstleister gemäß Ziffer 11.2, wenn die vertraglichen Leistungen aufgrund einer solchen Betriebsunterbrechung nicht erbracht werden können.
Kann eine eingegangene und bestätigte Buchung im betreffenden Hotel nicht erfüllt werden, bemüht sich der Dienstleister, den Gast über die von ihm angegebenen Kontaktdaten so schnell wie möglich zu informieren. Der Gast ist nicht verpflichtet, ein anderes angebotenes Hotel anzunehmen, und kann ohne weitere Rechtsfolgen von der Buchung zurücktreten.
Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass die jeweils geltenden behördlichen Maßnahmen die Erbringung von Hoteldienstleistungen zulassen.
Erkrankung oder Tod des Gastes
12.1. Erkrankt der Gast während des Aufenthalts und ist er nicht in der Lage, seine Interessen selbst wahrzunehmen, bietet der Dienstleister medizinische Hilfe an.
12.2. Bei Erkrankung oder Tod des Gastes hat der Dienstleister gegenüber Angehörigen, Erben beziehungsweise dem Rechnungsschuldner Anspruch auf Erstattung der gegebenenfalls entstandenen medizinischen und behördlichen Kosten, der vor dem Todesfall in Anspruch genommenen Leistungen sowie der durch Krankheit oder Todesfall verursachten Schäden an Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen.
12.3. Wird für den Gast behördlich häusliche Quarantäne angeordnet, muss er dem Dienstleister das Entgelt für eine gegebenenfalls erforderliche Verlängerung der Buchung zahlen.
Rechte der Vertragspartei
13.1. Der Gast ist berechtigt, das bestellte Zimmer und diejenigen Einrichtungen der Unterkunft bestimmungsgemäß zu nutzen, die zum üblichen Leistungsumfang gehören und keinen besonderen Bedingungen unterliegen.
13.2. Der Gast kann während seines Aufenthalts Beschwerden über die Erbringung der Leistungen einreichen. Der Dienstleister verpflichtet sich, Beschwerden zu bearbeiten, die ihm in diesem Zeitraum nachweislich schriftlich übermittelt oder von ihm protokolliert wurden.
13.3. Qualitätsbeanstandungen werden wegen der eingeschränkten späteren Nachweisbarkeit vorrangig vor Ort, typischerweise durch Nachbesserung, bearbeitet. Der Gast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn eine Zusatzleistung, die die grundlegende Inanspruchnahme der Unterkunfts- oder Restaurantleistung nicht beeinträchtigt, insbesondere Wellness-, Sauna-, Fitness- oder andere Freizeitleistungen, vorübergehend aus technischen, sicherheitsbezogenen, gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen ausgesetzt wird, sofern der Dienstleister die bestellten Hauptleistungen erbringen kann. Dies gilt nicht, wenn die betreffende Zusatzleistung einen wesentlichen Bestandteil des vom Gast bestellten und bestätigten Pakets bildet.
Pflichten der Vertragspartei
14.1. Die Vertragspartei muss die Vergütung für die bestellten Leistungen und eine gegebenenfalls verlangte Vorauszahlung zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt und auf die dort bestimmte Weise zahlen. Wird die Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, kann der Dienstleister die Buchung stornieren.
14.2. Der Gast stellt sicher, dass Kinder unter 18 Jahren, für die er verantwortlich ist, sich im Hotel nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.
14.3. Eigene Speisen und Getränke dürfen nicht in die gastronomischen Einrichtungen des Hotels mitgebracht werden.
Schadenersatzpflicht der Vertragspartei
Der Gast haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die er selbst, seine Begleitperson oder eine andere seinem Verantwortungsbereich zuzurechnende Person dem Dienstleister oder einem Dritten zufügt. Die Haftung besteht auch dann, wenn der Geschädigte Ersatz unmittelbar vom Dienstleister verlangt oder verlangen darf.
Rechte des Dienstleisters
Ungarn: Erfüllt der Gast seine Zahlungspflicht für in Anspruch genommene oder vertraglich bestellte, aber nicht in Anspruch genommene und stornogebührenpflichtige Leistungen nicht, steht dem Dienstleister zur Sicherung seiner Forderungen ein Pfandrecht an den persönlichen Gegenständen des Gastes zu, die dieser in das Hotel eingebracht hat.
Pflichten des Dienstleisters
Der Dienstleister ist verpflichtet:
a) die vertraglich bestellte Unterkunft und die sonstigen Leistungen gemäß den geltenden Vorschriften und Leistungsstandards zu erbringen;
b) Beschwerden des Gastes unter Berücksichtigung von Ziffer 13.3 zu untersuchen, die unter den jeweiligen Umständen vernünftigerweise zu erwartenden Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen und die Beschwerde, ihre Untersuchung und die getroffenen Maßnahmen schriftlich festzuhalten.
Schadenersatzhaftung des Dienstleisters
18.1. Der Dienstleister haftet für Schäden des Gastes, die innerhalb seiner Einrichtungen in ursächlichem Zusammenhang mit einem schuldhaften Verhalten des Dienstleisters oder seiner Arbeitnehmer entstanden sind.
18.1.1. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch einen unabwendbaren, außerhalb des Kontrollbereichs des Dienstleisters und seiner Beschäftigten liegenden Grund oder durch den Gast selbst verursacht wurden.
18.1.2. Der Dienstleister kann Bereiche des Hotels bestimmen, die der Gast nicht betreten darf. Für dort entstandene Schäden oder Verletzungen übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
18.1.3. Der Gast muss einen erlittenen Schaden unverzüglich im Hotel melden und alle zur Klärung der Umstände sowie gegebenenfalls zur Aufnahme eines Polizeiprotokolls oder zur Durchführung eines Polizeiverfahrens erforderlichen Informationen bereitstellen.
18.2. Der Dienstleister haftet auch für Schäden, die dem Hotelgast durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seiner Sachen entstehen, sofern der Gast diese an einem vom Dienstleister bestimmten oder allgemein dafür vorgesehenen Ort, in seinem Zimmer oder einem Arbeitnehmer des Dienstleisters übergeben hat, den er zur Entgegennahme für berechtigt halten durfte.
18.2.1. Für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleister nur, wenn er sie ausdrücklich zur Verwahrung übernommen hat oder der Schaden aus einem Grund entstanden ist, für den er nach den allgemeinen Regeln haftet.
18.2.2. In den Fällen der Ziffer 18.2.1 trägt der Gast die Beweislast.
18.3. Höhe des Schadenersatzes:
Ungarn: bis zum Fünfzigfachen des vertraglichen täglichen Zimmerpreises, sofern der Schaden nicht geringer ist.
18.4. Für Restaurants, Cafés, Bäder, Wellnessbereiche, Veranstaltungsflächen und Garderoben des Dienstleisters gelten die Regeln der Hotelhaftung mit der Maßgabe, dass sie sich auf Gegenstände erstreckt, die Gäste bei der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung üblicherweise mitführen. Stellt der Dienstleister einen geeigneten Aufbewahrungsort bereit, haftet er für Schäden an den dort abgelegten Gegenständen.
18.5. Für unbeaufsichtigt in den unter Ziffer 18.4 genannten Räumen, in sonstigen öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels oder in den Zimmern zurückgelassene Sachen, Bargeld oder Wertgegenstände übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
18.6. Für Kraftfahrzeuge übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
Datenverarbeitung
Der Dienstleister verfährt gemäß den Bestimmungen seiner Datenschutzerklärung.
Höhere Gewalt
Tritt ein Grund oder Umstand ein, der außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegt und die Erfüllung ihrer Vertragspflichten behindert oder unmöglich macht, insbesondere Krieg, Feuer, Überschwemmung, außergewöhnliches Wetterereignis, Stromausfall oder Ausfall sonstiger Versorgungsleistungen, Epidemie, Gefahrenlage oder behördliche Maßnahme, ist die betroffene Partei für die Dauer des Hindernisses von der Erfüllung ihrer Vertragspflichten befreit. Die Parteien verpflichten sich, alles Zumutbare zu unternehmen, um Schäden und Verzögerungen infolge des Ereignisses höherer Gewalt zu vermeiden, zu mindern und so bald wie möglich zu beseitigen.
Behindert das Ereignis höherer Gewalt die Vertragserfüllung nur teilweise oder vorübergehend, führt dies nicht automatisch zur Stornierung der gesamten Buchung oder zur Beendigung des gesamten Vertrags. Die Parteien müssen entsprechend den Umständen zusammenarbeiten und die Buchung beziehungsweise die Leistungserbringung im Verhältnis zum Umfang des Hindernisses anpassen. Verhindert beispielsweise die Annullierung oder Verspätung eines Fluges nur die Inanspruchnahme eines Teils des Aufenthalts, rechtfertigt dies allein keine folgenlose Stornierung der gesamten Buchung.
Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und der Vertragspartei finden die Bestimmungen des am Leistungsort geltenden Rechts, das heißt des Rechts Ungarns, Anwendung. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Dienstleistungsvertrag ist das nach dem Leistungsort sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig.
