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November 13, 2025

Kururlaub beantragen: So klappt es mit der genehmigten Auszeit für Ihre Gesundheit

Voraussetzungen und ärztliche Verordnung: Der erste Schritt zu Ihrer Kur

Jede Kur beginnt mit einem ausführlichen Gespräch bei Ihrem Haus- oder Facharzt. Dies ist nicht nur eine formale Notwendigkeit, sondern der wichtigste Schritt auf dem Weg zu Ihrer gesundheitlichen Auszeit. Ihr Arzt kennt Ihre medizinische Vorgeschichte, Ihre aktuellen Beschwerden und kann beurteilen, ob eine Kur in Ihrer Situation medizinisch sinnvoll und notwendig ist.

Was geschieht beim ärztlichen Beratungsgespräch?

Ihr Arzt wird zunächst eine gründliche Bestandsaufnahme Ihrer gesundheitlichen Situation vornehmen. Dabei werden folgende Aspekte beleuchtet:

  • Ihre aktuellen Beschwerden und deren Verlauf
  • Bisherige Behandlungsversuche und deren Erfolg
  • Ihre Lebensumstände und Belastungen im Alltag
  • Ihre Arbeitsfähigkeit und mögliche Einschränkungen
  • Ihre persönlichen Gesundheitsziele

Diese umfassende Betrachtung ist wichtig, denn eine Kur wird nur dann genehmigt, wenn sie medizinisch notwendig ist. Das bedeutet: Die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten müssen weitgehend ausgeschöpft sein oder eine Kur muss die deutlich erfolgversprechendere Alternative darstellen.

Medizinische Notwendigkeit: Was bedeutet das konkret?

Die medizinische Notwendigkeit ist das zentrale Kriterium für die Bewilligung einer Kur. Ihr Arzt muss begründen können, warum eine Kur erforderlich ist und welche gesundheitlichen Verbesserungen zu erwarten sind.

Typische Indikationen für eine Kur:

  • Chronische Erkrankungen: Rheuma, Arthrose, chronische Rückenschmerzen, Hauterkrankungen wie Psoriasis, Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Nach Herzinfarkt, bei Bluthochdruck oder chronischer Herzschwäche
  • Stoffwechselerkrankungen: Diabetes mellitus, Adipositas, Schilddrüsenerkrankungen
  • Psychische Belastungen: Burn-out, Erschöpfungszustände, Depressionen, Angststörungen
  • Onkologische Nachsorge: Rehabilitation nach Krebserkrankungen
  • Orthopädische Beschwerden: Nach Operationen, bei degenerativen Gelenkerkrankungen
  • Präventive Indikationen: Bei erhöhtem Risiko für bestimmte Erkrankungen, zur Vermeidung von Arbeitsunfähigkeit

Wichtig zu wissen: Auch präventive Kuren sind möglich! Sie müssen nicht erst schwer erkranken, um eine Kur beantragen zu können. Wenn erkennbar ist, dass ohne Intervention ernsthafte Gesundheitsprobleme drohen, kann eine Präventionskur bewilligt werden.

Antragstellung bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung

Zuständigkeit klären: Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie klären, welcher Kostenträger für Ihre Kur zuständig ist. Dies hängt vom Zweck der Kur ab:

Gesetzliche Krankenkasse (GKV):

  • Zuständig für ambulante Vorsorgekuren
  • Zuständig für stationäre Vorsorge bei bestimmten Indikationen
  • Zuständig für medizinische Rehabilitation, wenn keine Erwerbstätigkeit vorliegt oder die Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet ist

Deutsche Rentenversicherung (DRV):

  • Zuständig für medizinische Rehabilitation zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
  • "Reha vor Rente" – wenn ohne Kur eine Berentung droht
  • Zuständig für alle Erwerbstätigen und Personen, die bestimmte Versicherungszeiten erfüllt haben

Als Faustregel gilt: Wenn Sie berufstätig sind oder kürzlich waren und die Kur dazu dienen soll, Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, ist die Rentenversicherung zuständig. In allen anderen Fällen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Im Zweifel fragen Sie bei beiden nach – die Behörden sind verpflichtet, Sie an die richtige Stelle weiterzuleiten.

Das Antragsformular: Gemeinsam ausfüllen

Sobald die Zuständigkeit geklärt ist, fordern Sie das entsprechende Antragsformular an. Dieses erhalten Sie:

  • Direkt bei Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung
  • Online auf den Websites der Kostenträger zum Download
  • In vielen Arztpraxen (die die gängigsten Formulare vorrätig haben)

Wichtig: Das Formular wird gemeinsam von Ihnen und Ihrem Arzt ausgefüllt. Es gibt Abschnitte für medizinische Informationen (die Ihr Arzt ausfüllt) und persönliche Angaben (die Sie selbst machen).

Vollständige Unterlagen: Der Schlüssel zum Erfolg

Ein häufiger Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen ist die Unvollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Achten Sie daher unbedingt darauf, alle erforderlichen Dokumente beizufügen:

Standard-Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Ärztliche Verordnung mit ausführlicher Begründung
  • Aktueller Arztbericht (nicht älter als 3 Monate)

Zusätzliche medizinische Befunde (je nach Erkrankung):

  • Laborwerte (Blutbild, spezifische Werte je nach Erkrankung)
  • Röntgenbilder oder andere bildgebende Verfahren (MRT, CT)
  • EKG oder Belastungs-EKG bei Herzerkrankungen
  • Lungenfunktionstests bei Atemwegserkrankungen
  • Befunde von Fachärzten (z.B. Orthopäde, Kardiologe, Dermatologe)
  • Entlassungsberichte nach Krankenhausaufenthalten
  • Dokumentation bisheriger Therapien (Physiotherapie, Psychotherapie, Medikation)

Bearbeitung und Bewilligung: Was nach der Antragseinreichung geschieht

Nachdem Sie Ihren vollständigen Antrag eingereicht haben, beginnt die Phase des Wartens. Die Krankenkasse oder Rentenversicherung prüft nun Ihren Antrag auf Vollständigkeit und medizinische Notwendigkeit. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Wochen, manchmal auch bis zu 6 Wochen in Ausnahmefällen.

Zu Beginn erfolgt die Eingangsprüfung innerhalb von 1 bis 3 Tagen. Dabei wird die Vollständigkeit der Unterlagen überprüft, eine Zuständigkeitsklärung vorgenommen und bei fehlenden Unterlagen eine Nachforderung gestellt.

Darauf folgt die medizinische Prüfung in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Wochen. Hier erfolgt eine Bewertung durch den Medizinischen Dienst (bei Krankenkassen) oder von Rentenversicherungsärzten, anschließend wird die medizinische Notwendigkeit geprüft, die Erfolgsaussichten bewertet und eine Entscheidung über Form und Dauer der Kur getroffen.

Abschließend kommt die administrative Bearbeitung innerhalb weniger Tage. Dabei wird gegebenenfalls eine Kureinrichtung zugewiesen (falls kein Wunschkurort angegeben oder dieser nicht verfügbar ist), die Kosten und Eigenanteile berechnet und der Bewilligungsbescheid erstellt.

Widerspruch einlegen: Ihr gutes Recht

Gegen eine Ablehnung können und sollten Sie Widerspruch einlegen, wenn Sie die Entscheidung für ungerechtfertigt halten. Sie haben dafür einen Monat Zeit, ab Zugang des Ablehnungsbescheids.

So gehen Sie vor:

  • Widerspruch schriftlich einlegen: Kurzes Schreiben an den Kostenträger, in dem Sie mitteilen, dass Sie Widerspruch einlegen
  • Begründung nachreichen: Sie haben zunächst nur fristwahrend Widerspruch eingelegt, können die Begründung aber innerhalb einer Nachfrist (meist 4 Wochen) nachreichen
  • Unterstützung einholen: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine ergänzende oder überarbeitete Stellungnahme ausstellen, die auf die Ablehnungsgründe eingeht
  • Sozialverband einschalten: Organisationen wie der VdK oder Sozialverband Deutschland bieten kostenlose Beratung und Unterstützung bei Widersprüchen
  • Erfolgsaussichten: Etwa 30-40% aller Widersprüche bei Kur-Ablehnungen sind erfolgreich. Es lohnt sich also, diesen Weg zu gehen!

    Nach der Bewilligung wird Ihnen ein Kurtermin mitgeteilt oder Sie können selbst einen Termin mit der zugewiesenen Einrichtung vereinbaren. Wichtig: Sie sollten die Kur innerhalb von 4 Monaten nach Bewilligung antreten. Andernfalls kann die Bewilligung verfallen, und Sie müssen einen neuen Antrag stellen.

    Kurstart und Dauer

    Eine typische Kur dauert 21 Tage, also drei volle Wochen. Diese Dauer hat sich aus medizinischer Sicht als optimal erwiesen, denn in der ersten Woche erfolgt die Diagnostik und Eingewöhnung, die zweite Woche ist die intensive Behandlungsphase und in der dritten Woche werden die Erfolge gefestigt und Sie lernen, das Gelernte in den Alltag zu übertragen.

    Kann die Kurdauer angepasst werden? Ja, in begründeten Fällen:

    • Verlängerung: Wenn während der Kur deutlich wird, dass die Behandlungsziele noch nicht erreicht sind, kann eine Verlängerung um eine weitere Woche beantragt werden
    • Verkürzung: In seltenen Fällen (z.B. bei unerwarteten familiären Notfällen) kann eine Kur vorzeitig beendet werden

    Beide Anpassungen müssen medizinisch begründet und vom Kurort bzw. dem dortigen Arzt befürwortet werden.

    Ensana-Standorte für Ihre Kur

    Im europäischen Ausland:

    Auch für Kuren im EU-Ausland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von deutschen Krankenkassen erhalten, besonders wenn spezielle Heilmittel (wie bestimmte Thermalquellen) dort verfügbar sind, die in Deutschland nicht existieren.

    Kostenübernahme und Eigenanteil: Was Sie finanziell erwartet

    Die gesetzlichen Krankenkassen oder die Rentenversicherung übernehmen bei bewilligten Kuren den Großteil der Kosten. Bei ambulanten Kuren decken sie die Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel und Anwendungen, einen Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung (in der Regel etwa 13–16 Euro pro Tag) sowie die ärztliche Betreuung vor Ort und notwendige Medikamente, die mit der üblichen Zuzahlung verbunden sind. Bei stationären Kuren bzw. Reha übernimmt die Versicherung die vollständigen Kosten der Unterbringung in der Rehaklinik, die Vollverpflegung, alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die ärztliche Betreuung rund um die Uhr und die Medikamente (mit der üblichen Zuzahlung).

    Trotz der überwiegenden Kostenübernahme müssen Sie sich an den Kurkosten beteiligen. Bei ambulanten Kurmaßnahmen erfolgt eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten für Heilmittel und Anwendungen sowie eine Selbstzahlung der Differenz zwischen den tatsächlichen Unterkunftskosten und dem Kassenzuschuss. Anreisekosten werden in der Regel nicht übernommen. Bei stationären Reha-Maßnahmen beträgt die Zuzahlung 10 Euro pro Tag, begrenzt auf maximal 42 Tage pro Kalenderjahr. Bei Anschlussheilbehandlungen direkt nach dem Krankenhaus entfällt häufig die Zuzahlung. Befreiungsmöglichkeiten bestehen bei geringem Einkommen oder wenn die Belastungsgrenze erreicht wird (2 Prozent des Bruttoeinkommens bei chronisch Kranken bzw. 1 Prozent des Bruttoeinkommens).

    Private Zusatzversicherungen können die Kostenlücke schließen oder zumindest verringern:

    • Kurtagegeldversicherungen: Zahlen einen festen Betrag pro Kurtag
    • Zusatzkrankenversicherungen: Übernehmen oft höhere Zuschüsse für Unterkunft
    • Ergänzende Reiseversicherungen: Können Anreisekosten abdecken

    Prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihre bestehenden Versicherungen Leistungen für Kuraufenthalte vorsehen.

    Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung

    Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihrer Kur. Zwischen dem ersten Arztgespräch und dem Kurantritt können leicht 3-6 Monate vergehen. Je besser Sie planen, desto reibungsloser verläuft der gesamte Prozess.

    Idealer Zeitplan:

    • 3-6 Monate vor gewünschtem Kurtermin: Erstes Gespräch mit dem Arzt
    • 2-4 Monate vorher: Antragsstellung mit vollständigen Unterlagen
    • 2-4 Wochen später: Bewilligungsbescheid
    • Anschließend: Terminvereinbarung mit Kureinrichtung

    Jede Nachforderung von Unterlagen verzögert die Bearbeitung um Wochen. Erstellen Sie am besten eine Checkliste und behalten Sie die Fristen im Blick. Tragen Sie alle relevanten Fristen in Ihren Kalender ein und stellen Sie Erinnerungen ein, damit Ihnen keine wichtige Deadline entgeht.

    Die Top 5 Ablehnungsgründe und wie Sie sie umgehen:

  • "Ambulante Behandlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft"
    • Lösung: Dokumentieren Sie lückenlos alle bisherigen Therapien über mindestens 6-12 Monate
  • "Sperrfrist nicht eingehalten"
    • Lösung: Prüfen Sie, wann Ihre letzte Kur war (meist 4 Jahre Wartezeit). Bei dringlicher Notwendigkeit kann die Frist verkürzt werden – lassen Sie dies vom Arzt begründen
  • "Unzureichende medizinische Begründung"
    • Lösung: Ihr Arzt sollte konkret darlegen: Welche Funktionseinschränkungen bestehen? Was soll verbessert werden? Warum sind ambulante Maßnahmen unzureichend?
  • "Fehlende Mitwirkungsbereitschaft des Patienten"
    • Lösung: Zeigen Sie in Ihrer persönlichen Stellungnahme, dass Sie motiviert sind und bereit, aktiv an Ihrer Genesung mitzuarbeiten
  • "Prognose unklar oder ungünstig"
    • Lösung: Lassen Sie vom Arzt begründen, warum eine Verbesserung realistisch ist, z.B. durch Verweis auf Studien oder positive Erfahrungen anderer Patienten mit ähnlicher Diagnose
  • Fazit: Investieren Sie in Ihre Gesundheit – es lohnt sich!

    Eine Kur ist weit mehr als ein verlängerter Urlaub oder eine Wellness-Auszeit. Sie ist eine intensive, medizinisch begleitete Phase, in der Sie lernen, besser mit Ihrer Erkrankung umzugehen, neue Kraft zu schöpfen und Strategien für einen gesünderen Alltag zu entwickeln. Die Investition von Zeit und dem finanziellen Eigenanteil zahlt sich vielfach aus – durch verbesserte Lebensqualität

    Bei Unsicherheiten: Beratung in Anspruch nehmen

    Sie müssen den Weg zur Kur nicht allein gehen. Nutzen Sie verfügbare Beratungsangebote:

    • Ihre Krankenkasse: Viele Kassen bieten kostenlose Kurberatung an
    • Sozialverbände: VdK, Sozialverband Deutschland u.a. beraten kostenfrei
    • Patientenberatungsstellen: Unabhängige Beratung zu Ihren Rechten
    • Kurverwaltungen: Die Kurorte selbst informieren über ihre Angebote
    • Ensana-Beratung: Bei Interesse an Ensana-Standorten berät das Unternehmen zu geeigneten Kurorten und unterstützt bei der Antragstellung

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