Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die persönlichen Daten aller unserer Gäste, die in Ungarn Beherbergungsleistungen in Anspruch nehmen, gemäß der geltenden Gesetzgebung von unserem Unternehmen in der Unterkunftsverwaltungssoftware über einen Dokumentenscanner erfasst und anschließend an eine Speichereinrichtung, die Sichere Gästeinformationsdatenbank, übertragen werden müssen.Bei Gästen unter 14 Jahren kann die Datenerfassung auf Grundlage einer Erklärung des gesetzlichen Vertreters erfolgen. Gäste über 14 Jahre sind hingegen verpflichtet, ein zur Identifizierung geeignetes Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) unserem Unternehmen vorzulegen.
Wenn kein entsprechendes Ausweisdokument vorgelegt wird, ist unser Unternehmen verpflichtet, die Beherbergungsdienstleistung zu verweigern.
Wichtig: Ein elektronischer Nachweis (z. B. über eine App) ist nicht ausreichend – bitte bringen Sie in jedem Fall eines der oben genannten physischen Dokumente mit!
Personalausweise, Führerscheine und Reisepässe werden als Identitätsnachweis für Gäste mit ungarischer Staatsangehörigkeit akzeptiert.
Für Gäste aus der Europäischen Union sind Personalausweise und Reisepässe zulässig.
Für Gäste aus Drittländern werden nur Pässe zur Identifizierung und zum Lesen von Dokumenten akzeptiert.
Nach dem Gesetz sind alle unsere Gäste verpflichtet, diese Informationen zur Verfügung zu stellen, und wenn sie dies nicht tun, müssen wir als Dienstleister die Unterbringung verweigern.