Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 1. September 2021 gemäß der geltenden Gesetzgebung eine neue Art von Datenmeldepflicht für alle Anmeldungen der Nutzer von Beherbergungs-Leistungen erfüllen müssen (Geschlossene Gästeinformationsdatenbank).
Das bedeutet, dass die Gäste beim Einchecken im Hotel einen geeigneten Ausweis vorlegen müssen. Personalausweise, Führerscheine und Reisepässe werden als Identitätsnachweis für Gäste mit ungarischer Staatsangehörigkeit akzeptiert. Für Gäste aus der Europäischen Union sind Personalausweise und Reisepässe zulässig. Für Gäste aus Drittländern werden nur Pässe zur Identifizierung und zum Lesen von Dokumenten akzeptiert.
Nach dem Gesetz sind alle unsere Gäste verpflichtet, diese Informationen zur Verfügung zu stellen, und wenn sie dies nicht tun, müssen wir als Dienstleister die Unterbringung verweigern.